BTHG - wir sind gerüstet!

Das Bundesteilhabegesetz wurde Ende 2016 beschlossen und reformiert das Sozial- und Rehabilitationsgesetz in Deutschland. Es soll Menschen mit Behinderungen zu mehr Lebensqualität verhelfen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und unterstützen bei der Umsetzung.

Was ist das Bundesteilhabegesetz?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) schreibt dazu auf seiner Internetseite: „Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein umfassendes Gesetzespaket, das für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen vorsieht. Mit dem BTHG werden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe beziehen, können künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Gleichzeitig werden die Kommunen und Länder entlastet, da Grundsicherungs- und Eingliederungshilfeleistungen in Zukunft getrennt sowie teilweise vom Bund übernommen werden.“

Oder einfach gesagt: Menschen mit Behinderung sollen in ganz Deutschland die gleichen Möglichkeiten und Lebensbedingungen haben.

Was sind die Maßnahmen und Ziele des BTHG?

 

Mit welchen Mitteln und Möglichkeiten sollen diese umgesetzt werden?

  • Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung
  • Gesamtplanverfahren
  • Teilhabeplanverfahren
  • Medizinische Rehabilitation
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Teilhabe an Bildung
  • Soziale Teilhabe
  • Vertragsrecht
  • Trennung von Leistungen
  • Einkommen und Vermögen

Wie erfolgt die Umsetzung?

Die Umsetzung des Gesetzes verläuft schrittweise in 4 Reformstufen:

Reformstufe 1

 

Reformstufe 2

 

Reformstufe 3

 

Reformstufe 4

2017   2018   2020   2023
  • Änderungen im Schwerbehindertenrecht
  • Erste Verbesserungen in der Einkommens- und Vermögensberücksichtigung im SGB XII
  • Erhöhung des Schonvermögens für Bezieher von SGB XII-Leistungen
 
  • Einführung SGB IX
  • Verfahrensrecht und Schwerbehindertenrecht
  • Reform des Vertragsrechts der EGHneu im SGB IX
  • Verbesserungen im Bereich Teilhabe am Arbeitsleben in der Eingliederungshilfe im SGB XII
 
  • Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen
  • Weiterere Verbesserungen in der Einkommens- und Vermögensberücksichtigung
 
  • Leistungs-berechtigter Personenkreis in der Eingliederungshilfe

 

Die Umsetzung der ersten beiden Stufen ist sehr still verlaufen, doch mit der dritten Reformstufe erhalten die Einrichtungen Vorgaben für eine neue Organisations- und Abrechnungsstruktur. In dieser ist die Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen vorgesehen. Sollten die Rahmenverträge noch nicht überall verhandelt und/oder abgeschlossen sind, kann im Jahr 2020 teilweise mit einer Übergangslösung gearbeitet werden.

Wer ist zuständig?

Für die Umsetzung des BTHG sind die Leistungsträger zuständig.
Dazu gehören die Bundesländer, Städte und Gemeinden, aber auch Krankenkassen und Job-Center.
Von ihnen werden die Leistungen der Eingliederungshilfe bezahlt.

Wer unterstützt Sie bei der Umsetzung?

Wir von NEXUS / HEIM mit den Produkten heim.NET für die Abrechnung mit Betreuten, Angehörigen, Sozialämtern, Eingliederungshilfe sowie NEXUS / EASYDOK, der umfassenden Betreuungsdokumentation. Unsere Lösungen (NEXUS / HEIM, NEXUS / AMBULANTE DIENSTE, NEXUS / DIENSTPLAN, NEXUS / CURATOR (QM)) unterstützen Sie bei der Abrechnung nach dem BTHG.

Quellen:

www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Inklusion/bundesteilhabegesetz.html

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