Das Krankenhauszukunftsgesetz im Fokus
Seit dem 30.11.2020 kann auf der Website des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) die Förderrichtlinie zum Krankenhauszukunftsgesetz abgerufen werden. Damit nehmen die elf Fördertatbestände des KHZG konkrete Formen an.
Zu jeder geförderten Kategorie beschreibt die Richtlinie einen umfangreichen Katalog an Muss- und Kann-Kriterien, wobei – die Bezeichnung spricht für sich – die entsprechenden Muss-Kriterien in der Regel vollständig berücksichtigt und umgesetzt werden müssen. Es ist jedoch möglich, einzelne Maßnahmen zu bündeln und im Paket fördern zu lassen.
Das ausgewiesene Ziel: Die technische Ausstattung und den Digitalisierungsgrad in Akutkrankenhäusern deutlich zu verbessern. Es geht um moderne Notfallversorgung, um einrichtungsinterne und -übergreifende Vernetzung, intersektorale Zusammenarbeit, um eine stärkere Einbindung der Patienten in den Behandlungsprozess und um IT-Sicherheit.
Wir freuen uns, mit Ihnen in den Dialog zu treten – und Ihnen bei der Evaluierung des Förderpotentials zur Seite zu stehen. Ein erster Schritt: Unser Webinar am 08.12. um 11 Uhr. Außerdem haben wir Ihnen wichtige Eckpunkte zum Gesetz zusammengefasst.
Weitere Informationen
Über den Autor
Louise Knorre-Witt
Louise Knorre-Witt macht Marketingkommunikation für die NEXUS Deutschland. Ihre Themen sind das NEXUS / KISNG, die QM-Software NEXUS / CURATOR, das ECM-System PEGASOS und Lösungen für die AEMP.