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Die „Elektronische-Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung – eVV“

Neue Anforderungen für die Kommunikation mit dem Medizinischen Dienst.

Mit der Elektronischen Vorgangsübermittlungsvereinbarung (eVV) haben sich der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft gemäß § 17c Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KHG am 9. Juni 2021 auf ein bundeseinheitlich verbindliches Verfahren zur Kommunikation zwischen dem Medizinischen Dienst und den Leistungserbringern geeinigt.

 

Was bedeutet das?

Zukünftig ist die durch den MD zur Prüfung angeforderte Patientendokumentation vollständig, vorgangsbasiert und elektronisch über das Leistungserbringerportal (LE-Portal) zu übermitteln. Dabei sind die Dokumente in Anlehnung an den KDL-Code klassifiziert bereitzustellen.

 

Was heißt das für die Krankenhäuser?

Seit Jahresbeginn mussten sich dazu vorab schon alle Krankenhäuser im LE-Portal registrieren.

Nach der Verlängerung des Pilotbetriebs über den 01.07.2022 hinaus, wird nun zum 1. Januar 2023 der digitale Übertragungsweg über das Leistungserbringerportal des MD (LE-Portal) verbindlich vorgeschrieben.

 

Wie geht man hier vor?

In der ersten Umsetzungsstufe sind Krankenhäuser dazu verpflichtet, die angeforderten Unterlagen elektronisch mittels einer 4er-Registerstruktur bereitzustellen. Diese wird gegliedert in:
a) Krankenhausberichte (Sonstige KHB),
b) Kurve, Pflege- oder Arzt-Dokumente (Sonstige KPA),
c) Technische/ Labor-Befunde (Sonstige TLB) und
d) zusätzliche Unterlagen (Sonstige ZUS).

Dabei ist zu beachten, dass jedes Dokument für sich als ein digitales Dokument zu versenden ist.

 

Bis wann müssen die Vorgaben umgesetzt werden?

Mit dem 1. Januar 2024 endet die Übergangsfrist. Von da an wird eine IHE konforme Klassifizierung gefordert. Expert*innen raten daher den Verantwortlichen in den Krankenhäusern, nicht erst den Zwischenschritt der 4er-Systematik zu beschreiten, sondern von Anfang an die KDL-basierte Klassifizierung einzusetzen. Es erspart Umstellungs- und Anpassungsaufwände und vermeidet somit zusätzliche Kosten.

Der Vorteil derart klassierter Dokumente liegt darin, dass auf diesem Niveau jedes Dokument einer Patientenakte, unabhängig kommunizierbar ist. Diese Vorgabe erlaubt außerdem eine strukturierte und automatisierte Weiterverarbeitung ohne manuelle Nachbereitungsaufwände.

 

Wie können wir Sie hier unterstützen?

Ein Blick in die entsprechende Anlage zur eVV macht den Umfang der technischen Anforderungen deutlich. Es ist davon auszugehen, dass kein Krankenhaus diese Dokumentenklassifizierung von Hand umsetzen kann. Die geforderte Zuordnung und Beschreibung eines jeden Dokuments können effizient nur unter Einsatz unterstützender Software erbracht werden.

Hier schafft der NEXUS / MD-CUBE Abhilfe. Dieser integriert sich nahtlos in NEXUS / PEGASOS oder in andere lokale IT- Systeme und stellt die Kommunikation zwischen IT und dem LE-Portal des MD her. PEGASOS meldet sich automatisch beim LE-Portal an und ruft die Informationen ab, die anschließend im MD-CUBE bekannt gemacht werden. Aus den bereitgestellten Informationen werden dann vollautomatisiert Aufgaben für die Mitarbeitenden der Krankenhäuser generiert. Der NEXUS / MD-CUBE kann auch per Plug’n‘play als autonomes System genutzt werden. Des Weiteren ist der MD-CUBE in der Lage komplexe Aktenextrakte komplett automatisiert anzulegen. Durch die umfangreichen Automatisierung-Möglichkeiten ermöglicht der NEXUS / MD-CUBE durch ausreichende Transparenzen und Compliance eine durchgängige Prozessunterstützung und entlastet so Ihre Mitarbeiter.

 

Sie haben noch Fragen zum NEXUS / MD-CUBE? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir beraten Sie gerne.

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