Mit Fördermitteln digital in die Zukunft

Vom Digitale-Versorgung- und Pflege- Modernisierungsgesetz profitieren

Nach dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung- und Pflege- Modernisierungsgesetzes (DVPMG) am 09.06.2021 kann bis Ende 2023 weiterhin auf die Fördermittel der Pflegekassen zugegriffen werden.

Bis Ende 2021 konnten ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen auf die Bundesfördermittel des Pflegepersonal- Stärkungsgesetz (PpSG) zugreifen, um ihre Digitalisierung zu realisieren bzw. zu erweitern. Seit Mitte 2021 besteht weiterhin die Möglichkeit, Förderanträge bei den Versorgungskassen einzureichen.

Förderfähig sind digitale Anschaffungen, welche die Pflegenden nachhaltig in ihrem Arbeitsalltag entlasten sollen.

Dafür stehen jährlich 100 Millionen Euro von Seiten der Pflegekassen zur Verfügung. In der Zeit von Januar 2019 bis 31.12.2023 können Einrichtungen 40%, höchstens jedoch 12.000€, ihrer digitalen Modernisierungsinvestitionskosten bei den Pflegekassen beantragen (gem. § 72 SGB XI).

 

Unter anderem sind folgende Punkte anerkannt förderungsfähig:

 

Sowie:

  • Aus-, Fort- und Weiterbildung oder Schulung, die im Zusammenhang mit der Anschaffung digitaler oder technischer Ausrüstung stehen.

 

Download Fördermittelantrag DVPMG

 

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Michael Lürken
NEXUS / HEIM

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