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Neue Maßstäbe und Grundsätze für stationäre Pflegeeinrichtungen

Im Oktober 2019 startet die neue indikatorengestützte Qualitätsprüfung. Sie besteht aus der Verbindung des internen Qualitätsmanagements mit einem neuen externen Prüfverfahren. In den vergangenen Jahren war die Darstellung der Pflegequalität erheblich in die Kritik geraten, weil Qualitätsmängel der Einrichtungen für Verbraucher nicht klar erkennbar sind. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II hat der Gesetzgeber den Qualitätsausschuss Pflege eingerichtet und ihn beauftragt, neue Prüfverfahren und eine Alternative zur Pflegenotendarstellung zu entwickeln.

Die bisherigen Maßstäbe und Grundsätze wurden weiterentwickelt und das indikatorengestützte Verfahren zur vergleichenden Messung und Darstellung der Ergebnisqualität berücksichtigt. Seit März 2019 sind die neuen Maßstäbe und Grundsätze (MuG) für die Qualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen in Kraft.

Die Änderungen in der Vereinbarung betreffen die Pflegeplanung und Pflegedokumentation. Bei den Anforderungen an die Pflegeplanung und Pflegedokumentation wurden das Strukturmodell zur Entbürokratisierung der Pflegeplanung und Pflegedokumentation berücksichtigt. Darüber hinaus wurden in den MuG Änderungen berücksichtigt, die sich aus der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes zum 1. Januar 2017 ergeben haben.

Die Anlagen 1 bis 4 zur Vereinbarung enthalten Regularien für die Erhebung der Indikatoren durch die vollstationären Pflegeeinrichtungen:

  • Anlage 1 beschreibt allgemein das indikatorengestützte Verfahren zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität.
  • Anlage 2 beschreibt die Indikatoren.
  • Anlage 3 enthält das Erhebungsinstrument zur Erfassung der Indikatoren einschließlich Manual für die Pflegeeinrichtungen.
  • Anlage 4 beschreibt das Verfahren zur Datenaufbereitung und Übermittlung sowie die Stichprobenregelung, die für die Qualitätsprüfung relevant ist und bereits in der QPR berücksichtigt ist.  


Weiterführende Links:

Maßstäbe und Grundsätze (MuG) mit Anlagen

Quelle:

Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS)

 

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