Problem Fachkräftemangel: Gericht beschließt Sozialabgaben für Honorarkräfte
Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime können ihre Personalprobleme nicht mit dem Einsatz von sozialversicherungsfreien Honorarkräften lösen. Das zeigen zwei Gerichtsurteile.
Der 12. Senat des Bundessozialgerichts hatte am 07.06.2019 entschieden, dass Pflegekräfte, die als Honorarkräfte in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen sind. Sie unterliegen der Sozialversicherungspflicht. Ähnlich hatte das Bundessozialgericht bereits am 04.06.2019 für den Einsatz von Honorarärzten in Krankenhäusern entschieden.
Honorarkräfte gliedern sich in Organisationsstruktur
Entscheidend ist, ob die Betroffenen weisungsgebunden beziehungsweise in eine Arbeitsorganisation eingegliedert sind. Letzteres ist bei Ärzten in einem Krankenhaus regelmäßig gegeben, weil dort ein hoher Grad der Organisation herrscht, auf die die Betroffenen keinen eigenen, unternehmerischen Einfluss haben. So sind beispielsweise Anästhesisten oder Stationsärzte Teil eines Teams und fügen sich in die vorgegebenen Strukturen und Abläufe ein. Außerdem nutzen Honorarärzte regelmäßig überwiegend personelle und sachliche Ressourcen des Krankenhauses bei ihrer Tätigkeit.
Ähnlich bewertete das Gericht die Lage bei Pflegekräften. Auch diese gliedern sich im Regelfall in die Organisations- und Weisungsstruktur der Pflegeeinrichtung. Unternehmerische Freiheiten sind dabei kaum denkbar. Freiräume bei der Aufgabenerledigung, eigene Arbeitskleidung und ein eigenes Namensschild reichen für eine selbständige Tätigkeit nicht aus.
Fachkräftemangel bleibt Herausforderung
Ein etwaiger Fachkräftemangel im Gesundheitswesen habe keinen Einfluss auf die rechtliche Beurteilung des Vorliegens von Versicherungspflicht. Die Regelungen zur „Beitragspflicht sind auch in Mangelberufen nicht zu suspendieren, um eine Steigerung der Attraktivität des Berufs durch eine von Sozialversicherungsbeiträgen ‚entlastete‘ und deshalb höhere Entlohnung zu ermöglichen“, heißt es in den Pressemitteilungen des Bundessozialgerichts zu beiden Gerichtsurteilen.
Rund 5000 Honorarärzte sind nach Angaben des Berufsverbandes der Honorarärzte bundesweit an Krankenhäusern tätig. Gerade Einrichtungen in ländlichen Regionen mit Personalproblemen nutzen Honorarärzte und zahlen ihnen deutlich mehr als ihren angestellten Ärzten.
Krankenhausmanager sorgen sich vor allem um den sich verschärfenden Fachkräftemangel. Das geht aus der Roland Berger Krankenhausstudie 2019 hervor. Deutschlandweit wollen sie allein in der Pflege rund 30.000 Stellen bis Ende des Jahres aufbauen. Der Fachkräftemangel betrifft sowohl kleinere Häuser in ländlichen Gebieten als auch größere mit Wachstumsambitionen. Den geplanten Stellenaufbau wollen sie mit verschiedenen Maßnahmen wie verstärktes Marketing, attraktivere Konditionen, mehr Ausbildungsplätze sowie die Suche nach Personal aus dem Ausland vorantreiben.