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Ad hoc: Erwerb eigenen Aktien der NEXUS AG

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Donaueschingen, 25. Oktober 2016: Der Vorstand der NEXUS AG (WKN 522 090 / ISIN DE0005220909) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 zum Erwerb bis zu 200.000 Stück eigener Aktien (das entspricht 1,27 % vom Grundkapital) der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr.8 AktG Gebrauch zu machen. Die Ermächtigung ist auf den Zeitraum bis zum 30. April 2020 und auf einen Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals beschränkt. Der Beschluss des Vorstands sieht vor, in dem von der Ermächtigung vorgegebenen Rahmen entsprechend den Marktgegebenheiten einmalig oder mehrmalig eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben.

Entsprechend der Ermächtigung durch die Hauptversammlung der Gesellschaft darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Schlusskurse im XETRA Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main für die Aktien der Gesellschaft während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten.

Der Aktienrückkauf wird unter Führung einer Bank durchgeführt und startet am 25. Oktober 2016. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs sowie die Höhe des einzelnen Rückkaufs von Aktien der NEXUS AG unabhängig und unbeeinflusst von der NEXUS AG.

Die NEXUS AG wird im Rahmen des Aktienrückkaufs ausgeführte Transaktionen jeweils regelmäßig über ein europaweites Informationsverbreitungssystem sowie auf ihrer Internetseite im Bereich Investor Relations (www.nexus-ag.de - Investor Relations - Aktienrückkauf) bekanntgeben.

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